REISEBEDINGUNGEN FÜR KREUZFAHRTEN dubai, abu dhabi & qatar

 

Es liegt in der Verantwortung eines jeden Gastes, sich vor der Abreise über die Reisebedingungen zu informieren. MSC Cruises hat mit den Behörden in allen Regionen und Ländern, in denen die Schiffe anlegen, zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass das Protokoll die erforderlichen Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen erfüllt und übertrifft. Die nachstehenden Angaben können sich jederzeit ändern.

  

Stand: 12. Februar 2023

ANFORDERUNGEN FÜR DIE EINSCHIFFUNG

Ab dem 12. Februar 2023 müssen Gäste (jeden Alters) nicht länger eine COVID-19-Impfbescheinigung oder einen COVID-19-Test vorlegen.

Alle Gäste, die aus China (einschließlich Macao und Hongkong) ankommen oder sich im Transit befinden, müssen ein negatives Antigen/PCR-Testergebnis vorlegen, das innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise gemäß den Vorschriften des Ankunftslandes durchgeführt wurde.

 

Für alle Gäste die eine Grand Voyage (Positionierungskreuzfahrt) gebucht haben, gelten andere Reisevorschriften. Bitte informieren Sie sich hier.

 

Alle Besatzungsmitglieder sind vollständig geimpft und werden regelmäßig gemäß dem Gesundheits- und Sicherheitsprotokoll von MSC Cruises untersucht.

Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.


WEITERE REISEANFORDERUNGEN

Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann es je nach Kreuzfahrtziel und Wohnsitzland zu internationalen Reisebeschränkungen kommen. 

 

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Sollten jedoch die geltenden Bestimmungen der angelaufenen Destinationen einen Mund-Nasen-Schutz vorschreiben, kann unsere Empfehlung auch in eine verbindliche Vorschrift umgewandelt werden. An Land gelten immer die örtlichen Vorschriften. Diese Regeln können sich jederzeit ändern.

 

Der Reisepass der Gäste muss zum Zeitpunkt der Reise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

 

Ein COVID-19-Test oder ein digitales Einreiseformular (Passenger Locator Form - PLF) kann immer noch für nationale oder internationale Mobilitätsanforderungen erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung eines jeden Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden des jeweiligen Landes zu nutzen.

 

Alle wichtigen Informationen zu den erforderlichen Visa-/Pass- und Einreisebestimmungen finden Sie hier.

 

MSC Cruises empfiehlt allen Gästen vor Antritt der Kreuzfahrt eine umfassende Reiseversicherung abzuschliessen, die sie speziell gegen COVID-19-Risiken wie z. B. Stornierung, Unterbrechung, Rückführungskosten, Quarantänekosten, Kosten für medizinische Hilfe und Krankenhausaufenthalte absichert. Wenn Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, beachten Sie bitte, dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen können, die nicht von MSC Cruises übernommen werden.

 

Mit der von MSC vermittelten COVID-19-Versicherung von Europe Assistance werden für CHF 32,- p.P. eventuell entstehende Kosten im Zusammenhang mit COVID-19 übernommen. Die Versicherungspolice kann unmittelbar mit der Buchung bzw. bis spätestens 30 Tage vor Abfahrt zur Kreuzfahrt hinzugebucht werden.

 

Selbstverständlich können Sie auch eine andere Versicherung Ihrer Wahl abschliessen, sofern sie die oben genannten Risiken abdeckt. Die Versicherungspolice sollte Sie und Ihre Mitreisenden bis zum Ende der Reise absichern.

AUSFLÜGE & RÜCKREISE

Individuelle Landausflüge sind wieder möglich, sofern sie den lokalen Anforderungen entsprechen. Gäste, die mit ungeimpften Kindern reisen, können ebenfalls selbstständig an Land gehen. Für einen komfortablen und sicheren Aufenthalt an Land empfehlen wir allen Gästen, die Reiseziele im Rahmen eines MSC Landausflugs zu erkunden.

 

Ein COVID-19-Test oder ein digitales Einreiseformular (Passenger Locator Form - PLF) kann immer noch für nationale oder internationale Mobilitätsanforderungen erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung eines jeden Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden des jeweiligen Landes zu nutzen. Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, sicherzustellen, dass er bei der Rückkehr an seinen endgültigen Wohnort die lokalen Einreisebestimmungen in Bezug auf COVID-19-Tests beachtet.