REISEBEDINGUNGEN FÜR KREUZFAHRTEN IN SAUDI-ARABIEN & ROTES MEER
Es liegt in der Verantwortung eines jeden Gastes, sich vor der Abreise über die Reisebedingungen zu informieren. MSC Cruises hat mit den Behörden in allen Regionen und Ländern, in denen die Schiffe anlegen, zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass das Protokoll die erforderlichen Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen erfüllt und übertrifft. Die nachstehenden Angaben können sich jederzeit ändern.
Stand: 12. Februar 2023
ANFORDERUNGEN FÜR DIE EINSCHIFFUNG
Ab dem 12. Februar 2023 müssen Gäste (jeden Alters) nicht länger eine COVID-19-Impfbescheinigung oder einen COVID-19-Test vorlegen.
Alle Gäste, die aus China (einschließlich Macao und Hongkong) ankommen oder sich im Transit befinden, müssen ein negatives Antigen/PCR-Testergebnis vorlegen, das innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise gemäß den Vorschriften des Ankunftslandes durchgeführt wurde.
Für die Einschiffung oder den Transit in Jeddah (Saudi-Arabien) müssen alle Inhaber eines saudi-arabischen Reisepasses (ab 12 Jahren) gemäß den saudi-arabischen Covid-19-Vorschriften vollständig geimpft sein.
Für alle Gäste die eine Grand Voyage (Positionierungskreuzfahrt) gebucht haben, gelten andere Reisevorschriften. Bitte informieren Sie sich hier.
Alle Besatzungsmitglieder sind vollständig geimpft und werden regelmäßig gemäß dem Gesundheits- und Sicherheitsprotokoll von MSC Cruises untersucht.
Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.
WEITERE REISEANFORDERUNGEN
Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann es je nach Kreuzfahrtziel und Wohnsitzland zu internationalen Reisebeschränkungen kommen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Sollten jedoch die geltenden Bestimmungen der angelaufenen Destinationen einen Mund-Nasen-Schutz vorschreiben, kann unsere Empfehlung auch in eine verbindliche Vorschrift umgewandelt werden. An Land gelten immer die örtlichen Vorschriften. Diese Regeln können sich jederzeit ändern.
Der Reisepass der Gäste muss zum Zeitpunkt der Reise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Für die Einreise in das Land ist ein elektronisches Transitvisum erforderlich, für das eine Gebühr zu entrichten ist. Wir arbeiten derzeit mit den örtlichen Behörden zusammen, um diese Kosten zu vermeiden oder zu verringern. Der Antrag auf ein elektronisches Transitvisum kann nur wenige Tage vor der Ankunft im Hafen eingereicht werden. Weitere Informationen werden so bald wie möglich folgen.
Ein COVID-19-Test oder ein digitales Einreiseformular (Passenger Locator Form - PLF) kann immer noch für nationale oder internationale Mobilitätsanforderungen erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung eines jeden Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden des jeweiligen Landes zu nutzen.
Alle wichtigen Informationen zu den erforderlichen Visa-/Pass- und Einreisebestimmungen finden Sie hier.
MSC Cruises empfiehlt allen Gästen vor Antritt der Kreuzfahrt eine umfassende Reiseversicherung abzuschliessen, die sie speziell gegen COVID-19-Risiken wie z. B. Stornierung, Unterbrechung, Rückführungskosten, Quarantänekosten, Kosten für medizinische Hilfe und Krankenhausaufenthalte absichert. Wenn Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, beachten Sie bitte, dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen können, die nicht von MSC Cruises übernommen werden.
Mit der von MSC vermittelten COVID-19-Versicherung von Europ Assistance werden für CHF 28,- p.P. (Nordeuropa, Mittelmeer) bzw. CHF 32,- p.P. (Karibik, Antillen, Emirate, Saudi-Arabien & Rotes Meer, Südamerika und Grand Voyages) eventuell entstehende Kosten im Zusammenhang mit Covid-19 übernommen. Diese Versicherung kann nur für nur unmittelbar mit der Buchung bzw. bis spätestens 60 Tage vor Abfahrt abgeschlossen werden. Gerne können Sie auch mit einer anderen Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl (z.B. Ihrer Reiseversicherung) in Verbindung treten.
Selbstverständlich können Sie auch eine andere Versicherung Ihrer Wahl abschliessen, sofern sie die oben genannten Risiken abdeckt. Die Versicherungspolice sollte Sie und Ihre Mitreisenden bis zum Ende der Reise absichern.
AUSFLÜGE UND RÜCKREISE
Individuelle Landausflüge sind wieder möglich, sofern sie den lokalen Anforderungen entsprechen. Gäste, die mit ungeimpften Kindern reisen, können ebenfalls selbstständig an Land gehen. Für einen komfortablen und sicheren Aufenthalt an Land empfehlen wir allen Gästen, die Reiseziele im Rahmen eines MSC Landausflugs zu erkunden.
Ein COVID-19-Test oder ein digitales Einreiseformular (Passenger Locator Form - PLF) kann immer noch für nationale oder internationale Mobilitätsanforderungen erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung eines jeden Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden des jeweiligen Landes zu nutzen. Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, sicherzustellen, dass er bei der Rückkehr an seinen endgültigen Wohnort die lokalen Einreisebestimmungen in Bezug auf COVID-19-Tests beachtet.